Obligatorische Elektro-Geräteprüfung nach Norm SNR 462638
Die SNR richtet sich an Betriebe, welche über sehr viele Geräte und eigenes
Fachpersonal verfügen, bis hin zum «kleinen» örtlichen Bauunternehmer, der keine "Electrosuisse_SNR462638_ Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte" Elektrofachleute beschäftigt. Zudem enthält die SNR Anweisungen für Elektroinstallationsbetriebe und Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten.
Arbeitgeber sind verantwortlich
Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instand-setzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. In der Haftungsfrage geht es nicht um diejenige der Firma, sondern um die persönlich Haftung des zuständigen Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen für die Betriebssicherheit – es geht also nicht ausschließlich um eine Busse, sondern um die einschneidenden, persönlichen Folgen eines Gerichtsfalls.
Als Fabrikations- und Handelsunternehmen von Maschinen für das Schweizer Bau – und Baunebengewerbe empfehlen wir die jährliche Prüfung.
Warum soll nun eine Geräteprüfung durchgeführt werden?
Defekte Elektrogeräte verursachen in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Betriebsunfälle und mögliche Schadenersatz- sowie Regress-Forderungen können so weitgehend vermieden werden.
Vorteile, die wir Ihnen bieten
- Sie arbeiten stets mit geprüften und sicheren Geräten
- Sichere Betriebsmittel durch gewissenhafte Prüfungen
- Rechtssichere Ausführung und Dokumentation
- Effiziente und kostenbewusste Prüfungen
Welche Geräte müssen nun geprüft werden?
Steintrennmaschinen
Bohrmotoren
Schleifmaschinen
Elektrowerkzeuge
Trocknungs- und Klimageräte
Mess-,Steuer- und Regelgeräte
Mobile Verteiler uvm.
Zusammengefasst: „ Prinzipiell alle Geräte mit einem Stecker“
Wir planen die Intervalle, führen das Prüfprotokoll und erinnern Sie an anstehende Elektro-Geräteprüfungen.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
• Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) Art. 3
• Produktesicherheitsgesetz (PrSG)
• Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 83
• Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 24
• Die Prüfungen müssen bei Umbau, Instandsetzung bzw. Reparatur
von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung erfolgen,
die empfohlenen Fristen für letztere sind unterschiedlich und betragen
beispielsweise 12 Monate für Geräte in Baustellen.
Wo wird geprüft?
In der internen Service-und Reparaturwerkstatt der fuhrer+bachmann ag, CH-8352 Elsau,
prüfen geschulte Produkt-Spezialisten Ihre Elektro-Geräte und setzen Qualitätsansprüche um.
Wir prüfen jedes Anliegen individuell und beraten Sie gerne persönlich.
Sie erreichen uns unter Tel. +41 52 368 74 20 oder via Mail info@fb-ag.ch